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Nov_2011

Wir informieren – Sie profitieren


Velovignette adieu !

Ab 1. Januar 2012 benötigen Velos keine Vignette mehr. Damit besteht kein obligatorischer Haftpflichtschutz mehr, so hat es das Parlament beschlossen. Velofahrer sollten deshalb über eine Privathaftpflicht-Versicherung verfügen, welche Schäden an fremden Personen oder Sachen deckt. Eine solche Versicherung gilt in der Regel weltweit und zahlt auch, wenn z.B. mit dem Fahrrad eines Freundes gefahren wird, der keine Haftpflicht abgeschlossen hat.
Uebrigens: Auch E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Motorhandwagen, bestimmte Motoreinachser sowie Elektrorollstühle mit 10 km/h Höchstgeschwindigkeit brauchen keine Vignette mehr.
Die alte Vignette 2011 ist noch bis Ende Mai 2012 gültig.


Aus „ALBA“ wird „HELVETIA“

Die Alba Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft AG gehört seit dem 01.11.2011 zur Helvetia Gruppe. Für die Versicherten ändert sich, nebst dem Namen, nichts. Der bisherige Versicherungsschutz bleibt vollständig gewahrt, und auch die Prämien bleiben unverändert. Durch den Zusammenschluss eröffnen sich in Zukunft für die Versicherten Dank dem grossen Leistungsspektrum interessante neue Möglichkeiten.
Bei Schadenfällen kontaktieren Sie am besten die Helvetia-Hotline: 058 280 25 65.


Krankenkassen und die neue Spitalfinanzierung

Ab 1. Januar 2012 gilt für alle gemäss KVG grundversicherten Personen die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Was heisst das nun? Die Versicherten können sich auch in einem Spital ausserhalb ihres Wohnkantons behandeln lassen. Allerdings müssen dabei zwei Punkte beachtet werden:

  • Erstens muss das gewählte Spital als Listenspital des Standortkantons geführt sein.
  • Zweitens deckt die Grundversicherung nur die Kosten in dem Rahmen, wie sie im Wohnkanton der Versicherten anfallen würden.

Der Haken dabei: Sind die Tarife im gewählten ausserkantonalen Spital höher als im Wohnkanton, muss der Versicherte die Differenzkosten selbst übernehmen. Das bedeutet denn auch, dass eine bestehende Zusatzversicherung „allgemeine Abteilung ganze Schweiz“ unbedingt beibehalten werden sollte, damit eine volle Kostendeckung gewährleistet ist.
Haben Sie Fragen? Wir informieren Sie gerne über die neue Spitalfinanzierung.


Der heitere Schluss …

Beim Hausarzt: „Herr Doktor, muss ich immer noch aufs Rauchen und auf Alkohol verzichten?“
„Aber ja doch! Das habe ich Ihnen doch schon vor vier Wochen gesagt!“
„Ja, schon! Ich dachte nur, die Wissenschaft hätte inzwischen Fortschritte gemacht!“



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